Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
der Haushaltsplan für 2025 weist ein negatives Jahresergebnis in Höhe von knapp 4 Millionen Euro aus. In den nächsten beiden Jahren sind ebenso negative Ergebnisse zu erwarten.
Die Ursachen sind komplex und rühren aus den negativen, globalen Entwicklungen. Zu nennen ist der Ukrainekrieg, allgemeine Verteuerungen, die Sparzwänge auf Bundesebene, die schwächelnde Wirtschaft, die sich verändernde Gesellschaft, die aufgeblähte Bürokratie und die ungewissen Aktionen von Donald Trump, die er angekündigt hat.
Nachdem wir die Haushaltssicherung 2023 kurzzeitig verlassen konnten, droht uns diese erneut ab dem Haushaltsjahr 2028. Gut, dass wir in den letzten Jahren eine Ausgleichsrücklage haben aufbauen können, sonst hätten wir schon früher unsere Selbständigkeit aufgeben müssen.
Wie schon in den letzten Jahren verweise ich wiederholt auf die permanenten Steigerungen der Kreis- und Jugendamtsumlage. Diese machen etwa 40 % unseres Haushalts aus, Tendenz weiter steigend! Fast wie selbstverständlich hat der Kreis wiederholt weitere Stellen geschaffen. In den letzten 4 Jahren kamen 84 Stellen dazu, ohne Berechnung des Rettungsdienstes. Im Jahr 2025 sollen weitere etwa 20 Stellen geschaffen werden. An Begründungen für die Stellen fehlt es der Kreisverwaltung nicht. In diesem Zusammenhang möchte ich Christof Sommer, den ehemaligen Bürgermeister Lippstadts und heutigen Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW zitieren. Er strebt z.B. eine strengere Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips an. Demnach sollen höhere staatliche Einheiten erst dann helfend eingreifen, wenn die Kräfte der untergeordneten Einheit, also Städte und Gemeinden nicht ausreichen, diese Funktion zu erfüllen. Wörtlich:“ Aufgaben, die auf kommunaler Ebene erfüllt werden können, müssen dort auch erledigt werden. Die kontinuierlich fortschreitenden Aufgaben (er-) findungen durch die Kreise und Landschaftsverbände ist nicht nur teuer, sondern in der Tendenz häufig auch ineffizient. Eine unmittelbare demokratische Kontrolle findet am besten durch die Einwohner und Einwohnerinnen auf der gemeindlichen Ebene statt.“ Diese Ansicht unterstützen wir vollumfänglich.
Die Tätigkeiten der Kreisverwaltung müssen sich auf die wesentlichen Kernaufgaben beschränken. Freiwillige Aufgaben, die u.U. politisch motiviert sind, sollten unbedingt vermieden werden. Leider geschieht dies nicht.
Wiederholt haben wir als BG Rüthen unserer Kreistagsfraktion dringend empfohlen, den geplanten Kreishaushalt, der als Doppelhaushalt verabschiedet wurde, abzulehnen. Leider wurde der Kreishaushalt mehrheitlich angenommen und verabschiedet. Damit werden die Kostensteigerungen, die der Kreis einfach an die Städte und Gemeinden und damit an die Bürgerinnen und Bürger weiterreicht, auch zukünftig nicht reduziert werden.
Nun zum städtischen Haushalt:
Berechtigt nicht mitgetragen haben wir die Umsetzung der einheitlichen Grundsteuerhebesätze bei der Grundsteuer B. Diesen hat die Verwaltung mit einer Höhe von 610 % für die Grundsteuer B als aufkommensneutral vorgeschlagen. Das Aufkommen betrüge lt. Herrn Becker dann etwa 1.800.000, -- Euro. Laut Verwaltung entspräche der genannte Hebesatz knapp den Einnahmen in Höhe der letzten Jahre. Dies entspricht auch der Vorgabe.
Mit den einheitlichen Hebesätzen werden jedoch die Besitzer von Einfamilienhäusern und Mietern nun erheblich höher belastet; unbebaute Grundstücke sowie Geschäftsgrundstücke werden absolut entlastet.
Diese soziale Ungerechtigkeit ist mit uns nicht machbar. Ein erhöhtes Klagerisiko durch differenzierte Hebesätze sehen wir ebenso wenig wie das NRW Finanzministerium und der Bund der Steuerzahler.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weiken,
sehr geehrte Damen und Herren,
schon im letzten Jahr wurden unsere Anträge für den Haushalt von den Grundsätzen Einsparungen und Haushaltsdisziplin geleitet. Einspar- bzw. Einnahmemöglichkeiten wurden z.T. leider abgelehnt. Aufgrund der desolaten Haushaltssituation und damit der drohenden Haushaltssicherung nach Verbrauch der Rücklagen ab dem Haushaltsjahr 2028 sieht die BG Fraktion keine finanziellen Spielräume für zusätzliche Ausgaben. Ganz im Gegenteil bitten wir darum, die Investition in den Aufzug des FSG zeitlich nach hinten zu verschieben.
Die BG favorisiert weiterhin das selbstständige Betreiben von zukünftigen Windkraftanlagen an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet durch die Stadt.
Unseren wiederholten Anträgen zur Installation von Photovoltaik-anlagen, die größtenteils sukzessiv umgesetzt wurden, verdanken wir langfristig Einsparungen bei den zukünftigen Energiekosten. Dies war sehr zukunftsorientiert und begrüßen wir sehr.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Annette Herbst-Köller

Nachdem die AUSZEIT geschlossen ist, können Inha- ber/innen der Ehrenamtskarte nun einen Gutschein vom Haus Buuck bei den Fraktionsmitgliedern nach Terminabsprache in Empfang nehmen.

Die Abwassergebühr soll laut BG verstärkt die Men- ge des verbrauchten Abwassers berücksichtigen und damit sozialverträglich gestaltet werden. Mehrheit- lich wurde jedoch eine Erhöhung der Grundgebühr beschlossen. Dies belastet gerade die Haushalte mit wenigen Personen.

Umfassend stellten wir in „RÜTHEN EXTRASTARK“ im April 2022 die wirtschaftlichen sowie die Vorteile für den Klimaschutz vor.
Endlich werden die Windkraftanlagen auf städ- tischen Kalamitätsflächen politisch befürwortet, sodass nicht nur das Klima, sondern hoffentlich auch demnächst unser städtischer Haushalt davon profi- tieren kann.

Nach der Grundsteuerreform kann im Rat jeder Stadt oder Gemeinde zwischen einem einheitlichen oder differenzierten Hebesatz gewählt werden. Bei dem einheitlichen Satz werden Geschäfts- und nicht bebaute Grundstücke erheblich weniger belastet. Das Gros des Steueraufkommens muss dann von Ein- und Zweifamilienhäusern, somit auch von Mietern getra- gen werden. Die BG hat sich, aufgrund der dargeleg- ten Argumente, gegen die einheitlichen Hebesätze und für differenzierte Hebesätze, wie z.B. in Lippstadt ausgesprochen. Mit den von CDU, SPD und FDP beschlossenen einheitlichen Hebesätzen werden nun leider die Steuerbelastungen gerade für Ein- und Zwei- familienhäuser und somit auch die Nebenkosten für die Mieter im nächsten Jahr höher ausfallen.
BG - Wir sind für Sie da!

Die Sanierung des Rathauses liegt zeitlich im Plan, sodass im November umgezogen werden kann. Auch der Kostenrahmen konnte eingehalten wer- den.
Vielen Dank und Respekt an alle Beteiligten, die am Umbau mitgewirkt haben.

Während die alten Fundamente abgebaut werden, sind die Fun- damente für die neuen Windkraftanlagen im Aufbau.

BG - Wir sind für Sie da!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weiken,
die BG Fraktion bittet darum, diesen Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtvertretungssitzung am 28.11.2024 zu setzen. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
gez. Annette Herbst-Köller
Antrag:
Moderatere Erhöhung der Grundgebühr ab 2025 zur Deckung der Abwasserkosten
Begründung:
Bei der geplanten Erhöhung der Grundgebühr um 5,-- Euro werden gerade die 1 bis 2 Personenhaushalte stärker belastet. Die Erhöhung der Gebühren soll verstärkt auch die Abwassermenge berücksichtigen. Als Vorschlag wurde die Erhöhung der Grundgebühr um 5,-- € halbiert, auf nun 17,50 €. Das würde dann jedoch bedeuten, dass die Schmutzwassergebühr nicht von 2,49 € auf vorgesehene 2,51 € steigen würde, sondern auf 2,76 € je m³ Frischwasserbezug. Diese Änderung trägt genauso zur Deckung der Abwasserkosten bei.
Die Erhöhung würde in Summe jedoch sozialverträglicher auf alle Haushalte verteilt ausfallen.
Neukalkulation Abwassergebühr 2025 (Schmutzwasser)
Gebühr | Haushalt | Haushalt | Haushalt | Haushalt | |
1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | ||
in m³ | 50 | 90 | 130 | 170 | |
Bis 2024 | bis 2024 | ||||
Grundgebühr/Normalzähler | 15 € mtl | 180,00 € | 180,00 € | 180,00 € | 180,00 € |
Schmutzwassergebühr | 2,49 | 124,50 € | 224,10 € | 323,70 € | 423,30 € |
Gesamtkosten bis 2024 | 304,50 € | 404,10 € | 503,70 € | 603,30 € | |
Ab 2025 Plan | ab 2025 | ||||
Grundgebühr/Normalzähler | 20 € mtl | 240,00 € | 240,00 € | 240,00 € | 240,00 € |
Schmutzwassergebühr | 2,51 | 125,50 € | 225,90 € | 326,30 € | 426,70 € |
Gesamtkosten ab 2025 | 365,50 € | 465,90 € | 566,30 € | 666,70 € | |
Erhöhung in % | 20 | 15 | 12,5 | 10,5 | |
Vorschlag: | |||||
Ab 2025 | ab 2025 | ||||
Grundgebühr/Normalzähler | 17,50 € mtl | 210,00 € | 210,00 € | 210,00 € | 210,00 € |
Schmutzwassergebühr | 2,76 | 138,00 € | 248,40 € | 358,80 € | 469,20 € |
Gesamtkosten ab 2025 | 348,00 € | 458,40 € | 568,80 € | 679,20 € | |
Erhöhung in % | 14,3 | 13,5 | 12,9 | 12,6 |