Die geplante Änderung des Landeswassergesetzes könnte sich negativ auf die Wasserqualität im Rüthener Raum auswirken, befürchten BG und SPD.
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Der Rüthener Stadtrat sowie die Stadtwerke sollen sich gegen die von der Landesregierung geplante Änderung des Landeswassergesetzes aussprechen. Das fordern SPD und BG und wollen die Thematik auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung Mitte Dezember setzen. Im Rahmen der Änderung soll das Abgrabungsverbot in Wasserschutzgebieten entfallen.
Rüthen – Der Kreis Soest, das Lörmeckewasserwerk sowie der BUND haben sich laut BG-Pressemitteilung schon ablehnend zur geplanten Gesetzesänderung geäußert. Stadtrat und Stadtwerke sollen sich dem nun anschließen. „Eine gesicherte Trinkwasserversorgung, insbesondere aufgrund des zunehmenden Klimawandels, wird immer wichtiger und muss auf jeden Fall Vorrang vor dem Steinabbau haben“, fordert die Bürgergemeinschaft. „Konkret muss der jetzige Paragraf 35 Absatz 2 bestehen bleiben.“ Die genannte Passage regelt das strikte Verbot von Abgrabungen in Wasserschutzgebieten – etwa zur Sand- oder Kiesgewinnung – und soll nach den Planungen der Landesregierung nun entfallen. Zukünftig sollen stattdessen Einzelfallprüfungen darüber entscheiden. Im Januar soll das Gesetz verabschiedet werden.
Laut BG wird die Stadt Rüthen von der Änderung des Landeswassergesetzes direkt betroffen, da von den Reserveflächen für die Rohstoffgewinnung die Trinkwasserschutzgebiete in Rüthen und besonders in Kallenhardt betroffen sein werden. Die BG befürchtet mit der Gesetzesänderung eine Verschlechterung des Trinkwasserschutzes auf Rüthener Stadtgebiet.
Auch Sozialdemokraten fordern ein Veto
Rückendeckung gibt es von der SPD, die den Punkt ebenfalls auf die Tagesordnung setzen möchte. Die Rüthener Sozialdemokraten sind sich sicher: „Das Trinkwasser in NRW ist gefährdet“, sollte die geplante Änderung des Landeswassergesetzes in Kraft treten. Von einer „Erschwerung für den Rohstoffabbau“ – so begründet die Landesregierung die Änderung – könne nach Ansicht der SPD nicht gesprochen werden und beruft sich zur Begründung auf eine Ausarbeitung des BUND. In dieser wird ausgerechnet, dass lediglich Flächen von 86 Hektar – das sind 1,84 Prozent der genehmigten Reserveflächen für den Abbau – nicht genutzt werden könnten. Genau in dieser Fläche würden allerdings Trinkwasservorkommen liegen, die durch den Abbau gefährdet wären: unter anderem Vorkommen im Bereich der Wasserversorgung für die Städte Lippstadt und Warstein/Rüthen. Rund 150 000 Menschen werden von den dortigen Grundwasserquellen mit Wasser beliefert.
Quellen in Kallenhardt besonders betroffen
Besonders Kallenhardt sei laut Mitteilung der Partei von der Thematik betroffen, verweist dabei auf die Belastungen durch den Steinabbau, insbesondere wegen „der Gefährdung der hochwertigen Tiefenwasserquellen“. Jederzeit könnten die extrem nah an den Quellen operierenden Abgrabungen und Sprengungen das Wasser nicht nur verunreinigen, es könne die Quellen gar versiegen.
Vor allem im Kontext eines Urteils vom Oberverwaltungsgericht Münster aus dem Jahr 2015 löst der geplante Schritt Unverständnis bei den Sozialdemokraten aus. Darin wurde festgelegt, dass Abbauanträge nur noch wasserrechtlich behandelt werden dürfen. Die Kritik am Steinabbau in unmittelbarer Nähe zum Grundwasser habe sich wie ein roter Faden durch das Urteil gezogen. „Doch die Landesregierung ist nicht etwa dabei dieses Urteil umzusetzen und endlich den grundwassergefährdenden Rohstoffabbau zu beenden. Im Gegenteil: Nun sollen Begrenzungen des Agierens der Unternehmen sogar abgeschafft werden“, so die SPD.
Initiative Trinkwasser
Die Qualität des Trinkwassers ist schon länger Thema in Kallenhardt und Warstein. Aus verschiedenen Bürgergemeinschaften der beiden Orte gründete sich 2008 die „Initiative Trinkwasser“. Eigenen Angaben zufolge setzt sich die Initiative ein gegen „die Gefährdungen der Wasserversorgung durch das Vordringen der Steinbruchunternehmen in riskante Tiefenbereiche“.
Im Januar soll das Gesetz verabschiedet werden.
( Antrag als PDF ) - Quelle: Der Patriot