Ganze drei Fraktionen haben Anträge zu dem Thema gestellt, die vierte Ratsfraktion war auch nicht untätig: Die Frage nach dem neuen Landeswassergesetz schweißt die Rüthener Politik zusammen. Nun will die Stadt eine Resolution an die Landesregierung verfassen.

Der mächtige Steinbruch bei Kallenhardt und das Lörmecke-Wasserwerk nur zu erahnen an der linken, hinteren Ecke des Rapsfeldes. 

Foto: Eickhoff


von Birte Schönhense 


Rüthen - In der jüngsten Sitzung zeigte sicher der Stadtrat einig wie selten. "Wir müssen absolut Kante zeigen und Farbe bekennen", sagte Bürgermeister Peter Weiken nachdrücklich. Am Ende entscheid man sich für eine Resolution. 

Zum Hintergrund: Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen plant das Landeswassergesetz zu ändern. Stein des Anstoßes ist für die Stadt Rüthen ganz besonders der Paragraph 35 Absatz 2 - der in der Neufassung gestrichen werden soll. Damit wäre das strikte Verbot von Abgrabungen in Wasserschutzgebieten faktisch aufgehoben. Unternehmen dürfen zum Beispiel Sand und Kies auch dort abbauen, wo Trinkwasser für Menschen gewonnen wird. Entscheiden soll dann eine Einzelfallprüfung.

Gegner sehen die Trinkwasserquellen in ganz Nordrhein-Westfalen gefährdet - darunter auch jene in Kallenhardt. Die Sozialdemokraten hatten bekräftigt, dass dort heute schon Steinabbau extrem nah an den Quellen stattfinde. Es gehe darum, den höchsten Widerspruch umzusetzen, betonte etwa Annette Herbst-Köller (BG) im Rüthener Rat - und zeigte sich damit offen für den SPD-Antrag zu einer Resolution. "Einzelfallprüfungen lassen in unseren Augen ein kleines Hintertürchen offen", sagte die BG-Fraktionsvorsitzende, und seine abzulehnen. 

Die CDU, die ebenso wie die BG gefordert hatte, als Rüthener Stadtrat die Umweltministerin über die Bedenken in Kenntnis zu setzen, fand ebenso deutliche Worte: "Eine einmal verlorene Quelle ist dauerhaft verloren", so Fraktionschef Antonius Krane. Ricarda Kroll (FDP) merkte daraufhin an, eine Anfrage bei ihrer Landtagsfraktion habe ergeben, dass es bereits einen Änderungsantrag des umstrittenen Paragraphen gebe und die Neureglung vertagt werden solle. Sie regte an, eine gemeinsame Stellungnahme mit der Stadt Warstein abzugeben.

Doch müsse die Stadt die Zeit im Blick behalten, gab Bürgermeister Weiken zu bedenken. Schon im Januar sollte die Gesetzesnovelle beschlossen werden. Weiken stellte sich dagegen und deutete an, Lobbyarbeit der Industrie habe offenbar sehr erfolgreich zu einer Entschärfung im Gesetzesvorwurf geführt. 

Die Stadt müsse nun ihrerseits fordern, dass der Paragraph 35 statt in Teilen aufgehoben noch weiter verschärft wird. Denn selbst die heutige Regelung lasse Hintertüren offen. eine Resolution sei rechtsstaatlich das Mittel der Wahl. In dieser werde sich die Stadt in den Ausführungen der Landrätin anschließen, die bereits mehr Trinkwasserschutz gefordert hatte. 


Politisches Druckmittel: Das ist eine Resolution 

Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert eine Resolution wie folgt: 

"Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Beschluss" oder "Entschließung". Man benutzt den Begriff oft, wenn eine große Organisation wie die UNO (Vereinten Nationen) etwas beschließt. So kann der Sicherheitsrat der UNO feststellen, dass von einem bestimmten Land eine große Gefahr ausgeht, weil es zu viele gefährliche Waffen besitzt. Das Land wird dann mit einer Resolution aufgefordert, diese Waffen zu vernichten. Mit einer anderen Resolution könnten zwei Länder aufgefordert werden, schleunigst ihren Streit friedlich beizulegen. Auf jeden Fall soll mit einer Resolution Druck ausgeübt und die Öffentlichkeit auf ein Problem aufmerksam gemacht werden."

Genau dies bezweckt auch die Stadt Rüthen mit ihrer Resolution gegen die Gesetzesänderung.


Quelle: Patriot - ( Datei als JPG )