Antrag:
Die BG Rüthen beantragt, einen Jugendbeirat in der Stadt Rüthen einzurichten.

Begründung:
Jugendliche und junge Erwachsene sind, wie in fast allen Städten so auch in Rüthen, in der städtischen, politischen Arbeit unterrepräsentiert. Oft wird über Jugendliche anstatt mit Jugendlichen gesprochen. Um dem entgegen zu wirken und die Jugendlichen zukünftig besser bei kommunalpolitischen Entscheidungen mit einzubeziehen, beantragt die BG Fraktion, die Einrichtung eines überparteilichen, ehrenamtlichen, unabhängigen Jugendbeirates Rüthen.

Ziel, Aufgaben und Zusammensetzung des Jugendbeirats:
Ziel: Ein Jugendbeirat ist die Interessensvertretung von Jugendlichen auf parlamentarischer Ebene.

Aufgaben:
Der Jugendbeirat soll das „Sprachrohr“ der Jugendlichen sein. Er nimmt die Interessen der Jugendlichen wahr und entwickelt Ideen und Vorschläge, kann Anträge, Stellungnahmen und Empfehlungen an den Rat richten.

Der Jugendbeirat wird über Maßnahmen und Aktivitäten, die insbesondere Kinder und Jugendliche betreffen, rechtzeitig von Politik und Verwaltung informiert. Es ist wichtig, dass Politik, Verwaltung und Jugendbeirat kooperativ zusammenarbeiten.

Zusammensetzung:
Der Jugendbeirat sollte sich aus mindestens 7 interessierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen des Rüthener Stadtgebiets zusammensetzen. Aus diesen Mitgliedern des Beirats wird der oder die Vorsitzende gewählt. Der/die Vorsitzende des Jugendbeirats ist als sachkündige/r Einwohner/in Mitglied im „Schul- und Sozialausschuss“ ohne Stimmrecht vertreten. In diesem Zusammenhang muss vorab die Geschäftsordnung entsprechend angepasst werden. Der/die Vorsitzende berichtet dem Ausschuss regelmäßig über die Arbeit.

Einige nicht zu starre Vorgaben sollten eingehalten werden: Das Alter der Mitglieder sollte zwischen 16 und 25 Jahren liegen. Kleine Altersabweichungen sollten nicht zur Ablehnung führen. Der 1. Wohnsitz muss in Rüthen sein. Die Wahlperiode kann muss auf eine bestimmte Zeit festgesetzt werden. Weiterhin sollte dem Jugendbeirat ein Etat für die laufende Geschäftstätigkeit zur Verfügung gestellt werden, über den er demokratisch eigenständig verfügen kann. Die weiteren Vorgaben dürfen nicht zu starr und förmlich sein, damit die Jugendlichen für die Mitarbeit nicht „abgeschreckt“ werden. Eine Satzung, die weitere Details regelt, sollten die Mitglieder selbst erstellen. Vorlagen werden zur Verfügung gestellt.

Vorgehensweise:
Empfehlenswert ist es, im ersten Schritt, die weiterführenden Schulen Rüthens, alle Institutionen der Stadt, die sich mit Jugendarbeit befassen, wie z.B. den TREFF, alle Rüthener Jugendvereine (Jugendfeuerwehr, DLRG, Pfadfinder, KLJB usw.) in die Gründung des Jugendbeirats mit einzubeziehen. Gespräche mit einigen der genannten Institutionen wurden geführt und es besteht eine große Bereitschaft, das Projekt zu unterstützen.

Selbstverständlich werden zusätzlich auch alle nicht organisierten interessierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen öffentlich gebeten, dem Jugendbeirat beizutreten. Dies kann über Veröffentlichungen durch Presse und die neuen Medien geschehen.


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