Bei intensiven Beratungen in der BG konnten wir uns nur mühselig und scheibchenweise über die Gefahren der WKA im Wasserschutzgebiet Rißneital informieren.

Bereits zu Beginn des Bauleitplanverfahrens haben wir uns positiv für ein Vorranggebiet ausgesprochen. Gleichwohl haben wir unsere Bedenken zum Wasserschutz zu Protokoll gegeben. Zu diesem Zeitpunkt standen weder die Standorte noch die Anlagengrößen fest. Erst im weiteren Verfahren zum Bauantrag, wurde durch das Planungsbüro und Gutachten deutlich, dass Anlagen in Wasserschutzzone II errichtet werden sollten. Besonders bei einer Anlage, die sehr nahe an unseren Trinkwasserquellen im Rißneital erstellt werden soll, sind die geologischen Verhältnisse äußerst bedenklich. So ist z.B. bei der hydrogeologischen Beurteilung der Untergrundverhältnisse des Antragsstellers zu lesen:

„Die Grundwasserverhältnisse können grundsätzlich während der Bauzeit und nach Inbetriebnahme des Bauwerks beeinflusst werden“.

Die Stadtwerke Rüthen haben im Flächennutzungsplanverfahren den Hinweis gegeben, dass generell in der Wasserschutzzone II das Errichten von baulichen Anlagen verboten ist.

Ausnahmen hiervon können nur erteilt werden wenn sie dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Unsere Wasserschutzgebietsverordnung sieht allerdings vor, dass das Wohl der Allgemeinheit auf Trinkwasser höheren Schutz genießt als das Wohl der Allgemeinheit auf Nutzen aus Windkraftanagen. Sollten die 3 Windkraftanlagen im Wasserschutzgebiet Zone II genehmigt werden, so verstößt die Stadt Rüthen gegen die eigene Verordnung, denn die einzelnen geologischen und hydrogeologischen Gutachten für die jeweiligen Standorte belegen, dass schon beim Bau der Anlage Gefährdungen des Trinkwassers nicht auszuschließen sind. Für die BG hat das Trinkwasser die höchste Priorität. Es ist gutachterlich belegt, dass eine Gefährdung des Trinkwassers zur Bauzeit besteht. Aber nicht nur für diesen Fall, sondern auch bei unwiederbringlichem Versiegen der Quelle muss eine gesicherte Haftungsübernahme des Betreibers vor Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gewährleistet sein. Auch die Grundstückseigentümer der WKA werden immer in die Haftungspflicht miteinbezogen (siehe PFT-Skandal). Nur durch eine Versicherung kann ausgeschlossen werden, dass die Rüthener Bürger auch in Zukunft keine höheren Kosten trage müssen.

Wie schnell es zu einem Versiegen einer Quelle kommen kann, hat die Stadt Warstein in den 70er Jahren beim Bau des heutigen WoolworthGebäudes erlebt. Die in der Nähe befindliche Bachequelle, die große Teile von Warstein mit Trinkwasser versorgte, versiegte.

Die BG sorgt sich um einen verantwortungsvollen Umgang mit unserem Trinkwasser!

F.-J. Dohle (Fraktionsvors.)


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